
Internationale Kinder- und Jugendhilfe
Aufnahme von geflüchteten Kinder- und Jugendliche

Das wichtigste auf einen Blick
Das Sozialwerk Nazareth…
- nimmt seit 1978 geflüchtete Menschen auf
- hat bisher 3155 geflüchtete Menschen aus Vietnam und 1008 geflüchtete Menschen anderer Nationen auf und bietet ihnen eine Heimat und eine neue Lebensperspektive. Außerdem wurden insgesamt 1322 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. Zwischen 1978 und 2019 wurden damit 5485 von uns willkommen geheißen
- teilt die Betreuung von geflüchteten Kindern- und Jugendlichen in zwei Arbeitsbereiche auf: Die Clearingstelle und die Internationale Kinder- und Jugendhilfe
Was tun wir?
Clearingstelle
Vorgeschichte
Die Clearingstelle war eine Erstaufnahme-Einrichtung im Auftrag der niedersächsischen Landesregierung für junge Flüchtlingskinder unter 18 Jahren, die ohne Eltern aus ihrem Heimatland geflohen sind.
Wir unterstützen die Ämter, die für die Begleitung der Kinder- und Jugendlichen zuständig sind in ihren Aufgaben und klären die Herkunft der Flüchtlingskinder.
Wir bemühen uns ganz speziell um das seelische Befinden der oft sehr entwurzelten Kinder. Durch gezielte vertrauensbildende Maßnahmen und persönliche Betreuung begleiten wir sie auf ihrem Weg in eine neue Zukunft.
Aufgaben des Clearingverfahrens
- Versuch der Kontaktaufnahme zu Eltern oder Verwandten im Heimatland
- Versuch der Kontaktaufnahme zu Verwandten, Familienangehörigen und Bekannten innerhalb Deutschlands
- Versuch zur Klärung der Umstände und der Motive für die Flucht
- Ggf. Vorbereitung auf eine mögliche Rück-führung ins Heimatland oder Weiterleitung an aufnahmebereite Personen in Deutschland oder in Drittstaaten
Aufnahme
Anspruch auf Inobhutnahme in der Clearing-stelle haben unbegleitete Flüchtlinge, die unter 18 Jahre alt sind und in Niedersachsen zum ersten Mal aufgegriffen und registriert werden. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind alkoholabhängige und drogenabhängige Kinder.
Asylverfahren
Grundsätzlich gilt, dass die Kinder ausländerrechtlich „unangetastet“ bleiben, solange sie im Clearingverfahren sind und noch kein Asylantrag gestellt wurde. Äußern die Kinder, dass sie einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, stellt die Clearingstelle im Sozialwerk Nazareth in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt für das Flüchtlingskind einen Asylantrag und kann die Anhörungstermine mit dem Kind wahrnehmen.
Flüchtlingshilfe
Internationale Kinder- und Jugendhilfe
Vorgeschichte
Ausgehend von der Erfahrung und Begleitung von minderjährigen vietnamesischen Kindern und Jugendlichen, die zwischen 1982 und 1998 als „boat-people“ ohne Eltern nach Europa geflohen sind, betreiben wir seit 1998 eine Jugendhilfeeinrichtung für unbegleitete Flüchtlingskinder verschiedener Nationen. Sie kommen aus allen Krisengebieten der Welt. Ihre Eltern und Familien sind oft im Heimatland geblieben oder auch verschollen.
Aufnahme
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren und junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren deren Bleiberecht in Deutschland noch nicht abschließend geklärt ist und die auch nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können.


Aufgabe der Einrichtung und Betreuung
- Aufnahme der unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlinge und Klärung des Bleiberechts
- Pädagogische und soziale Betreuung
- Integration ins schulische und gesell-schaftliche Leben
- Förderung individueller Kompetenzen und Vorbereitung auf Schule, Ausbildung und Beruf
Die betreuten Kinder und Jugendlichen lernen…
- mit Unterstützung des Teams möglichst eine Schul- und Berufsausbildung abschließen
- unter Anleitung Selbstständigkeit, wie z.B. Kochen, Waschen, Putzen, Behördengänge, Umgang mit Geld etc. um ihr Leben eigenverantwortlich führen zu können
- Arbeitsaufgaben in der Wohngemeinschaft des Hauses zu übernehmen
- soziale Kompetenzen
- ihre Persönlichkeit zu entwickeln
