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Das Wichtigste auf einen Blick

Das Sozialwerk Nazareth...

  • nimmt seit 1978 Flüchtende und Asylsuchende auf

  • hat bisher 3155 Flüchtenden aus Vietnam und 1008 Asylsuchenden anderer Nationen Heimat und eine neue Lebensperspektive geboten. Außerdem wurden insgesamt 1322 unbegleitete minderjährige Flüchtende betreut. Zwischen 1978 und 2019 wurden damit 5485 von uns willkommen geheißen.

  • teilt die Betreuung von Flüchtenden in zwei Arbeitsbereiche auf: Die Clearingstelle und die Internationale Kinder- und Jugendhilfe inklusive Mobile Betreuung

Clearingstelle

Vorgeschichte

Die Clearingstelle ist eine Erstaufnahme-Einrichtung im Aufrag der niedersächsischen Landesregierung für junge Flüchtlingskinder unter 18 Jahren, die ohne Eltern aus ihrem Heimatland geflohen sind.

Wir unterstützen die Ämter, die für die Begleitung der Jugendlichen zuständig sind in ihren Aufgaben und klären die Herkunft der Flüchtlingskinder.

Wir bemühen uns ganz speziell um das seelische Befinden der oft sehr entwurzelten Kinder. Duch gezielte vertrauensbildende Maßnahmen und persönliche Begleitung führen wir sie auf ihrem Weg in eine neue Zukunft.

Aufgaben des Clearingverfahrens

  • Versuch der Kontaktaufnahme zu Eltern oder Verwandten im Heimatland

  • Versuch der Kontaktaufnahme zu Verwandten, Familienangehörigen und Bekannten im Land Niedersachsen

  • Versuch der Klärung der Umstände und der Motive für die Flucht

  • Ggf. Vorbereitung auf eine mögliche Rück-führung ins Heimatland oder Weiterleitung an aufnahmebereite Personen in Deutschland oder in Drittstaaten

Aufnahme

Anspruch auf Inobhutnahme in der Clearing-stelle haben unbegleitete Flüchtende, die unter 18 Jahre alt sind und in Niedersachsen zum ersten Mal aufgegriffen und registriert werden. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind alkoholabhängige, drogenabhängige, geistig behinderte oder psychisch kranke Kinder.

Asylverfahren

Grundsätzlich gilt, dass die Kinder ausländerrechtlich "unangetastet" bleiben, solange sie im Clearingverfahren sind und noch kein Asylantrag gestellt wurde. Äußern die Kinder, dass sie einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen möchten, stellt die Clearingstelle im Sozialwerk Nazareth in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt für das Flüchtlingskind einen Asylantrag und nimmt die Anhörungstermine mit dem Kind wahr.

Internationale Kinder- und Jugendhilfe und Mobile Betreuung

Vorgeschichte

Ausgehend von der Erfahrung und Begleitung von minderjährigen vietnamesischen Kindern und Jugendlichen, die zwischen 1982 und 1998 als "boat-people" ohne Eltern nach Europa geflohen sind, betreiben wir seit 1998 eine Jugendhilfeeinrichtung für unbegleitete Flüchtlingskinder verschiedener Nationen. Sie kommen aus allen Krisengebieten der Welt. Ihre Eltern und Familien sind oft im Heimatland geblieben oder auch verschollen.

Aufgaben der Einrichtung und Betreuung

  • Aufnahme der unbegleiteten minder-jährigen Flüchtenden und Klärung des Bleiberechts

  • Pädagogische und soziale Betreuung

  • Integration ins schulische und gesell-schaftliche Leben

  • Persönliche Begleitung jedes einzelnen

  • Förderung individueller Kompetenzen und Vorbereitung auf Schule, Ausbildung und Beruf

Aufnahme

Aufgenommen werden Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren und junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren deren Bleiberecht in Deutschland noch nicht abschließend geklärt ist und die auch nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind alkohol-abhängige, drogenabhängige, geistig behinderte oder psychisch kranke Kinder.

Die betreuten Kinder und Jugendliche sollen...

  • mit Unterstützung des Teams möglichst eine Schul- und Berufsausbildung ab-schließen

  • unter Anleitung Selbstständigkeit erlernen, wie z.B. Kochen, Waschen, Putzen, Behördengänge, Umgang mit Geld etc. um ihr Leben eigenverantwortlich führen zu können

  • Arbeitsaufgaben in der Wohngemeinschaft des Hauses übernehmen

  • soziale Kompetenz erlernen

  • ihre Persönlichkeit entwickeln

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